Entzug der Fahrerlaubnis

Alkohol am Steuer

Bereits eine Fahrt mit einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder mehr kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Wiederholte Trunkenheitsfahrten, auch bei niedrigeren Promillewerten (ab 0,5 Promille), werden ebenfalls streng geahndet.

Drogen am Steuer

Der Konsum illegaler Drogen (Opiate, Kokain, Amphetamine, etc.) und anschließendes Fahren führt direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Cannabis stellt hierbei seit neuestem eine Besonderheit dar. Im Zuge der Cannabis der Legalisierung wurde der Grenzwert 3,5 ng angehoben.

Verkehrsrechtliche Verstöße

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Rasen, Rotlichtverstöße, gefährliche Überholmanöver), insbesondere während der Probezeit, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dies gilt auch ab einem gewissen Punktestand (8 Punkte) im Fahreignungsregister in Flensburg.

Straftaten im Straßenverkehr

Bei Gefährdung des Straßenverkehrs durch Straftaten wie Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Fahrerflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Aber auch Unfälle mit anschließender Fahrerflucht, insbesondere mit Personenschäden, führen zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie geht es nach dem Entzug der Fahrerlaubnis weiter?

Die Führerscheinstelle formuliert eine Fragestellung, die deinem Verkehrsdelikt entspricht.

Deine Aufgabe in der MPU ist es, diese Fragestellung so beantworten zu können, dass die Zweifel an deiner Fahreignung ausgeräumt werden.